Ständiger Ausschuss

Am 6. April 1995 gründete sich die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbänden (AG SBV) als gemeinsame Plattform einer fachlichen, überverbandlichen Zusammenarbeit. Die Mitglieder bilden einen ständigen Ausschuss, in denen sie bis zu zwei Vertreter bzw. Vertreterinnen entsenden. Weiterhin gehören zum ständigen Ausschuss die von ihm benannten Vertreter bzw. Vertreterinnen auf internationaler Ebene.

Der ständiger Ausschuss kann zu bestimmten Themen Fachausschüsse oder Arbeitskreise einrichten.

Zu den Gästen im Ständigen Ausschuss gehören Vertreter des Deutschen Vereins, der Bundesagentur für Arbeit und der kommunalen Schuldnerberatung (sowohl für den Deutschen Landkreistag als auch für den Deutschen Städtetag).


Sitzung des Ständigen Ausschusses am 20.03.03 v.l.n.r. H. Rollik (Stv. Sprecher, DRK), B. Jaquemoth (vzbv/VZ NRW), H.-W. Buschkamp (DPWV), E. Trube (Vertr. Int. Ebene), Werner Just (Caritas/SKM), M. Stark (Sprecher, Caritas/SKM), M. Roth (Gast, LAA NRW), F.-Chr. Pauli (vzbv), A. Gabler (DPWV), W. Sanio (BAG SB), C. Zorn (BAG SB)


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