Pleiten, Recht und Pannen ...

20.04.05: Pleiten, Recht und Pannen in den Medien

Nicht immer trifft die Medienberichterstattung den Kern der Überschuldungsproblematik. Was dabei schief laufen kann, zeigt ein Leserbrief der Kollegin Helga Springeneer bezogen auf einen Bericht im SPIEGEL vom 14.03.2004 auf.

Wir möchten mit dem Abdruck des Leserbriefs exemplarisch auf die Probleme aufmerksam machen, die sich zuweilen durch mißverständliche Darstellungen bei den Ursache und Wirkungszusammenhängen zum Thema Überschuldung ergeben.

Das größte Mißverständnis betrifft dabei wohl die Annahme, dass der Anstieg der Verbraucherinsolvenzverfahren problematisch sei. Nein der ist es nicht. Problematisch ist der hohe Grad an überschuldeten Haushalten. Jeder Verbraucherinsolvenzfall ist vielmehr ein Fall, bei dem ein überschuldeter Haushalt aus seiner Misere herausgeführt wird, auch wenn sich niemand mehr als wir freuen würden, wenn es zu dieser finanziellen Notbremse erst gar nicht kommen müsste

Verbunden mit dem Abdruck richtet die AG SBV das Angebot an alle Medien, zu Fragen und Hintergründen der Überschuldungsproblematik gerne zur Verfügung zu stehen.

Es sei darauf hingewiesen, dass es auch in anderen Medien schon derartige Irrtümer gegeben hat.

Leserbrief

Berlin, 10.03.2005

DER SPIEGEL, Heft Nr. 11 vom 14.3.2005
hier: Leserbrief zum Beitrag von Irina Repke/Caroline Schmidt: „Pleiten, Recht und Pannen“, S. 64

Pleiten, Recht und Pannen ... des SPIEGEL

Warum eignet sich das Thema „Privatinsolvenz“ in den Medien immer wieder als Reizthema?



Es polarisiert: Gralshüter der Rechtsmoral können sich genau so wie Sozialromantiker auslassen.

Es verbindet mit prominenten Beispielen: „Schau an, der "Soundso" hat dieselben Probleme wie ich ...“

Es lässt Ungerechtigkeitsfantasien freien Lauf: „Wieso wird es dem so leicht gemacht, ich muss ja auch zusehen, wie ich meine Rechnungen begleiche.“



Wen interessieren angesichts solch befreiender Emotionen noch Fakten:

„Still und heimlich“ – so der Artikel – bereite die Bund-Länder-Arbeitsgruppe eine Reform des Verbraucherinsolvenzrechts vor. DER SPIEGEL irrt: der Reformauftrag ist seit der Justizministerkonferenz am 24.11.2004 öffentlich bekannt.

Das Insolvenzrecht sei für Schuldner gedacht, „die sich beim Kauf von Auto oder Einbauküche schlichtweg übernommen“ haben. Der zweite Irrtum: Niemand, auch nicht der stärkste Verfechter des Verbraucherinsolvenzverfahrens, wollte eine Restschuldbefreiung für derart banale Schulden. Den Redakteurinnen sei ein Blick in die Gesetzesmotive und die gesetzlichen Insolvenzgründe anempfohlen.

„Nach Schätzung der Wirtschaftsauskunftei Creditreform gibt es derzeit rund drei Millionen überschuldete Haushalte“. Irrtum Nummer drei: Nicht Creditreform, sondern eine Expertise für den Zweiten Armuts- und Reichtumsbericht schätzt die Zahl zum 31.12.2002 auf 3,13 Mio. Haushalte. Tendenz steigend.

„Eine Privatinsolvenz ist für viele zur Selbstverständlichkeit geworden“ – so ein Zitat im Artikel. Leider Irrtum Nummer vier: Seit 1999 haben gerade 4,2 % der überschuldeten Haushalte von der Möglichkeit des Insolvenzverfahrens Gebrauch gemacht.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren sei „eine Einladung an Hasardeure“. Irrtum Nummer fünf: Bislang mussten sich Insolvenzgerichte – zu Recht – über wenige Ausnahmefälle ärgern, die zur Zeit durch die Medien geistern.



Der Artikel ist leider selbst ein Beispiel für eine „insolvente Recherche“.

Helga Springeneer


Referenz zum Spiegel-Artikel (Für den Zugang wird vom Spiegel ein Entgelt erhoben.)

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