Klarstellung
der AG SBV zu einer angeblichen Empfehlung des Kreditprodukts „easyCredit mit
Sicherheitsgurt“
Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der
Verbände e.V. (AG SBV) stellt vorsorglich klar, dass „die Schuldnerberatungen“
zu keinem Zeitpunkt das Produkt „easyCredit“ und das Produkt „easyCredit mit
Sicherheitsgurt“ empfohlen haben, empfehlen oder empfehlen werden.
Diese Klarstellung ist notwendig, da eine regional
tätige Bank auf ihrer Website folgende Behauptung aufstellt:
„easyCredit – mit Sicherheitsgurt
Nur über Ihre Geschäftsstelle:
Der erste Kredit weltweit, der Sie bei wirtschaftlichen
Notlagen
und unvorhersehbaren Ereignissen nicht alleine lässt.
Von den
Schuldnerberatungen empfohlen!“
Die AG SBV hat den Vorstand dieser Bank aufgefordert,
diese zu keinem Zeitpunkt ausgesprochene Produktempfehlung durch Entfernen des
Satzes „Von den Schuldnerberatungen
empfohlen!“ von der Website sowie aus allen relevanten Materialien der Bank
kurzfristig zu unterlassen.
Die AG SBV hat dieselbe Bank auch
aufgefordert, die weitere Behauptung, wonach
„beim easyCredit mit Sicherheitsgurt (…) die Schuldnerberatung bereits eingebaut (ist)!“,
insofern klarzustellen, dass „die
Schuldnerberatung“ nicht bei dem genannten Kreditprodukt eingebunden ist. Mag
die Bank oder die für die Produktentwicklung des easyCredit zuständige Bank im
Einzelfall eine Kooperation mit einer lokalen Beratungsstelle eingegangen sein,
so rechtfertigt diese Kooperation nicht die allgemeine Behauptung, dass „die
Schuldnerberatung“ involviert sei. Denn damit wird der irrige Eindruck erweckt,
als ob alle Schuldnerberatungsstellen einen Beratungsservice für Kunden des genannten
Kreditprodukts vorhalten würden. Dies gilt noch nicht einmal für die
gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen im Einzugsgebiet der Bank.
Berlin, den 16. Juli 2007
Heribert Rollik
Sprecher