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Die Inanspruchnahme von Schuldnerberatung war bisher für die Betroffenen weitgehend kostenfrei. Nicht zuletzt, da der Personenkreis der Überschuldeten mehrheitlich aus Schuldnern besteht, die Einkommen aufzuweisen haben, mit dem über den nötigsten Lebensunterhalt hinaus Gelder für die Beratung nicht verfügbar sind. Der Personenkreis der theoretisch noch über pfändbares Einkommen verfügt, unterliegt in der Regel Pfändungen seitens der Gläubiger und lebt somit ebenfalls am Existenzminimum.
Kann man in diesem Kontext vom Betroffenen ein Entgelt für die Schuldnerberatung verlangen? Rechnet sich Schuldnerberatung nicht möglicherweise auch, durch die Kostenersparnis bei anderen Sozialleistungen, die man Betroffenen durch die zielgerichtete Hilfestellung vielleicht ersparen kann?
Einige Aspekte, die sich kritisch mit der Kostenbeteiligung der Klienten im Bereich der Schuldnerberatung auseinandersetzen, fasst das gleichnamige Positionspapier zusammen und lädt Beteiligte und Politik zum Überdenken dieses Weges ein.
Kostenbeteiligung der Klienten [37 KB]
(PDF)
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