Die Möglichkeiten der Schuldnerberatung sind eng mit Ihrer Finanzierung verknüpft. Die Reformen im Arbeits- und Sozialbereich haben auch Auswirkungen auf die nun seit dem 1.1.2005 in den Sozialgesetzbüchern II und XII neu gefassten rechtlichen Grundlagen.

Wer hat nun noch einen Anspruch auf Schuldnerberatung?

In Bezug auf diese Grundlagen besteht nach wie vor Unsicherheit in Einzelfragen. Die AG SBV hat in ihrem Positionspapier die einzelnen Grundlagen und Fallgruppen nähern betrachtet und gibt Handlungsempfehlungen für die Träger von Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen.

Schuldnerberatung nach SGB XII und SGB II [69 KB] (PDF)


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Kostenbeteiligung der Klienten Recht auf ein Girokonto